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Arbeitsrecht
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Ordnungswidrigkeitenrecht
Arbeitsrecht

Ich berate und  vertrete Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um Themen  wie Arbeitsvertrag, Kündigung und Mindestlohn.
Ist  meine Kündigung zulässig? Wie kann ich einen Aufhebungsvertrag  gestalten? Habe ich Anspruch auf eine Lohnerhöhung, auf die Erstellung  eines Arbeitszeugnisses? Wie lange habe ich Anspruch auf eine  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Dies sind einige der vielen denkbaren  arbeitsrechtlich relevanten Fragen, die wir uns im Laufe des  Arbeitslebens möglicherweise einmal stellen.
Vielleicht trifft Sie als  Arbeitnehmer eine ungeahnte plötzliche Kündigung.
Ich bin  Spezialistin in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Sozialrecht
     
  • Anerkennung eines Arbeitsunfalls
  • Anerkennung einer Berufskrankheit
  • Altersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosengeld II/Hartz IV
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Einzelfallhelfer/Schulbegleiter
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Hilfsmittel
  • Kostenübernahme von Leistungen durch die Krankenkasse
  • Krankengeld
  • medizinische Reha
  • Merkzeichen
  • Zuerkennung eines Merkzeichens
  • Opferentschädigungsgesetz
  • Pflegeversicherung
  • Erlangung einer Pflegestufe/eines Pflegegrades
  • Höherstufung in der Pflegeversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Höhe des Grades der Behinderung
  • sozialversicherungsrechtlicher Status
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unfallfolgen/Anerkennung von Unfallfolgen bei einem Arbeitsunfall
  • Behandlungsbedürftigkeit
  • Zahlung einer Unfallrente
  • Witwenrente

Familienrecht

Ich stehe Ihnen bei allen familienrechtlich relevanten Fragen zur Seite!
Auch  im engen Kreis der Familie bedarf es Regelungen, die auch rechtsbasiert  sein können. In der Phase vor der Eheschließung kann es zum Beispiel um  eine Gütertrennung gehen. In einer Partnerschaft um Unterhaltszahlungen  eines nichtehelichen Kindes oder die Vaterschaftsanerkennung.  Insbesondere in der schweren Zeit von Scheidung oder Trennung möchte ich Sie mit meiner Erfahrung begleiten und Ihr Anliegen vertreten. Hier  können Fragestellungen zur Vermögensverhältnisteilung, dem Unterhalt  oder Kinderbesuchsrecht aufkommen. Ich vertrete Sie bei Streitigkeiten  um das Sorgerecht eines gemeinsamen Kindes, bei Sorgerechtsentzug oder  setze mich mit Ihnen für ein gemeinsames Sorgerecht ein.

Allgemeines Zivilrecht

Mit dem allgemeinen Zivilrecht kommt jeder Mensch im Alltag in Berührung. Ich bin dabei u.a. in folgenden Bereichen tätig:

Mein Leistungsumfang
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Gewährleistung
  • Darlehen/Kredite
  • Reiserecht
  • Erbrecht
  • AGB-Prüfung
  • Grundstücksrecht
  • Mietrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit geringfügigen Gesetzesverstößen, den sogenannten Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Bußgeld sanktioniert werden und den damit verbundenen Vorschriften zum Bußgeldverfahren.
 
Eine Ordnungswidrigkeit ist nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht sind daher keine Straftaten, welche im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten eine Strafe (meist Geld- oder Freiheitsstrafe) zur Folge haben. Rechtssystematisch handelt es sich beim Ordnungswidrigkeitenrecht um einen Teilbereich des Verwaltungsrechts. Gem. § 35 OwiG sind die Verwaltungsbehörden im Ordnungswidrigkeitenrecht für die Verhängung von Bußgeldern zuständig. Die Verwaltungsbehörde erlässt einen Bußgeldbescheid, gegen diesen kann man im Ordnungswidrigkeitenrecht innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, es kommt dann gegebenenfalls zu einer Gerichtsverhandlung.
 
Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören im Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen, es existieren zudem viele weitere Ordnungswidrigkeitstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht, die in den unterschiedlichen, kaum überschaubaren Einzelgesetzen normiert sind.
 
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht sind unter anderem:
  • Verkehrsverstöße (StVO, StVG)
  • Arbeitsrechtliche Verstöße (ArbschG, JArbSchG)
  • Verstöße im Gewerberecht (GO)
  • Verletzung der Meldepflicht (Meldegesetze der Bundesländer)
  • Verstöße gegen das Abfallrecht (AbfG)
  • Ordnungswidrigkeiten im Lebensmittelrecht (LFGB)
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Ordnungswidrigkeiten

Geregelt ist das Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere im OWiG, welches die allgemeinen Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten und das Bußgeldverfahren enthält, sowie in unterschiedlichen Gesetzen, in denen Ordnungswidrigkeiten normiert sind.
copyright: SBS Schreib- und Büroservice
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