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Ich berate und vertrete Sie bei allen Fragen rund um Themen Arbeitsvertrag, Kündigung und Mindestlohn.
Ist meine Kündigung zulässig? Wie kann ich einen Aufhebungsvertrag gestalten? Habe ich Anspruch auf eine Lohnerhöhung, auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Wie lange habe ich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Dies sind nur einige der vielen denkbaren arbeitsrechtlich relevanten Fragen, die wir uns im Laufe des Arbeitslebens möglicherweise einmal stellen.
Vielleicht trifft Sie als Arbeitnehmer eine ungeahnte plötzliche Kündigung.
Ich bin Spezialistin in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Kündigung:
Eine Kündigung zu erhalten, kann am Selbstbewusstsein kratzen. Gut, wenn man trotz verständlicher Emotionen eine kühlen Kopf bewahrt, um die eigene Rechtslage zu klären.
Es lohnt sich, hierbei juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Arbeitszeugnis:
Das Arbeitszeugnis ist eine Empfehlung, die bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz nutzen kann. Es dient als Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Leistungen - über viele Jahre.
Deshalb sollten Sie genau prüfen: Ist das Zeugnis fehlerfrei? Wirklich vollständig? Sind die Bewertungen so wohlwollend, dass sie keine Bewerbungschancen zunichte machen?
Wenn Sie daran zweifeln, fragen Sie bei mir nach.

Teilzeit:
Immer mehr Menschen arbeiten in Teilzeit. Die Chance, Familie, Beruf und andere Lebensziele besser zu vereinbaren, wird gerne genutzt. Staat und Gesellschaft unterstützen diesen Trend.

Befristete Beschäftigung:
Unternehmen stellen Arbeitnehmer immer häufiger auf Zeit ein. Heute hat fast jeder Zehnte einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag.
Sind Sie befristet beschäftigt, ist es hilfreich, die wichtigsten Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu kennen.

Das Sozialrecht betrifft längst nicht nur Arbeitssuchende oder Rentner*innen. Immer wichtiger werden Fragen, die uns alle betreffen - wie beispielsweise:

Anerkennung eines Arbeitsunfalls
Anerkennung einer Berufskrankheit
Altersrente
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld II/Hartz IV
Berufsunfähigkeitsrente
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Einzelfallhelfer/Schulbegleiter
Grundsicherung nach dem SGB XII
Hilfsmittel
Kostenübernahme von Leistungen durch die Krankenkasse
Krankengeld
medizinische Reha
Merkzeichen
Zuerkennung eines Merkzeichens
Opferentschädigungsgesetz
Pflegeversicherung
Erlangung einer Pflegestufe/eines Pflegegrades
Höherstufung in der Pflegeversicherung
Schwerbehindertenrecht
Höhe des Grades der Behinderung
sozialversicherungsrechtlicher Status
Teilhabe am Arbeitsleben
Unfallfolgen/Anerkennung von Unfallfolgen bei einem Arbeitsunfall
Behandlungsbedürftigkeit
Zahlung einer Unfallrente
Witwenrente

Gerne stehe ich Ihnen bei allen familienrechtlich relevanten Fragen zur Seite!
Auch im engen Kreis der Familie bedarf es Regelungen, die auch rechtsbasiert sein können. In der Phase vor der Eheschließung kann es zum Beispiel um eine Gütertrennung gehen.
In einer Partnerschaft um Unterhaltszahlungen eines nichtehelichen Kindes oder die Vaterschaftsanerkennung.
Insbesondere in der schweren Zeit von Scheidung oder Trennung möchte ich Sie mit meiner langjährigen beruflichen Erfahrung begleiten und Ihr Anliegen vertreten.
Hier können Fragestellungen zur Vermögensverhältnisteilung, dem Unterhalt oder Kinderbesuchsrecht aufkommen.
Ich vertrete Sie bei Streitigkeiten um das Sorgerecht eines gemeinsamen Kindes, bei Sorgerechtsentzug oder setze mich mit Ihnen für ein gemeinsames Sorgerecht ein.

Mit dem allgemeinen Zivilrecht kommt jeder Mensch im Alltag in Berührung. Ich bin dabei u.a. in folgenden Bereichen tätig:

Mein Leistungsumfang
Kaufrecht
Werkvertragsrecht
Gewährleistung
Darlehen/Kredite
Reiserecht
Erbrecht
AGB-Prüfung
Grundstücksrecht
Mietrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit geringfügigen Gesetzesverstößen, den sogenannten Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Bußgeld sanktioniert werden und den damit verbundenen Vorschriften zum Bußgeldverfahren.

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht sind daher keine Straftaten, welche im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten eine Strafe (meist Geld- oder Freiheitsstrafe) zur Folge haben. Rechtssystematisch handelt es sich beim Ordnungswidrigkeitenrecht um einen Teilbereich des Verwaltungsrechts. Gem. § 35 OWiG sind die Verwaltungsbehörden im Ordnungswidrigkeitenrecht für die Verhängung von Bußgeldern zuständig. Erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, so kann gegen diesen innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen werden. Unter Umständenkommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in welcher ich Sie gerne vertrete.

Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören im Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen, es existieren zudem viele weitere Ordnungswidrigkeitstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht, die in den unterschiedlichen, kaum überschaubaren Einzelgesetzen normiert sind.

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht sind unter anderem:
Verkehrsverstöße (StVO, StVG)
Arbeitsrechtliche Verstöße (ArbschG, JArbSchG)
Verstöße im Gewerberecht (GO)
Verletzung der Meldepflicht (Meldegesetze der Bundesländer)
Verstöße gegen das Abfallrecht (AbfG)
Ordnungswidrigkeiten im Lebensmittelrecht (LFGB)
Wirtschaftsstrafrechtliche Ordnungswidrigkeiten

Geregelt ist das Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere im OWiG, welches die allgemeinen Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten und das Bußgeldverfahren enthält, sowie in unterschiedlichen Gesetzen, in denen Ordnungswidrigkeiten normiert sind.
copyright: SBS Schreib- und Büroservice
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